Abitur als Kostenfaktor

Bei der derzeitigen Kassenlage in Bund, Ländern und Gemeinden ist Bildung für die meisten Politiker vor allem eines: zu teuer.

Deshalb verwundert es kaum, daß immer wieder neue Finanzierungsvorschläge auf den Tisch kommen. So schlugen die sächsische Wissenschaftsministerin Barbara Ludwig (SPD) und ihr rheinland-pfälzischer Amtskollege Jürgen Zöllner (SPD) in der Kultusministerkonferenz einen Lastenausgleich zwischen den Bundesländern vor. Dabei sollen nicht die Studenten selbst, sondern deren Heimatländer zur Kasse gebeten werden. Beginnt ein Abiturient aus einem Bundesland sein Studium in einem anderen, so soll sein Heimatland zumindest einen Teil der Kosten für seine Ausbildung übernehmen. Je nach Art des begonnenen Studiums sind dabei Ausgleichszahlungen zwischen 2500 und 12000 Euro pro Jahr und Student vorgesehen.

Die Idee, deren Übertragung auf die Bundesrepublik bereits 1998 durch die bündnisgrünennahe Heinrich-Böll-Stiftung vorgeschlagen wurde, stammt ursprünglich aus der Schweiz. Dort zahlen im Rahmen der interkantonalen Universitätsvereinbarung die Kantone, die den Universitätszulassungsausweis ausgestellt haben entsprechende Ausgleichszahlungen an die Universitätskantone.

Als Ausgleich dafür werden die zahlenden Kantone an der Universitätspolitik der Zahlungsempfänger beteiligt und erhalten Mitspracherecht in den entsprechenden Gremien. Auch werden durch die Universitätskantone erhobene zu hohe Studiengebühren auf die Zahlungen angerechnet. Das 1997 eingeführte System funktioniert relativ reibungslos und leistet einen erheblichen Beitrag für die Studienfinanzierung. Für die Politiker der zukünftigen Nehmerländer Grund genug die Einführung eines ähnlichen Systems zu prüfen. Ein entsprechender Entwurf soll von einer Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz (KMK) bis August erarbeitet und der KMK vorgelegt werden.

Doch zeigt sich dabei ein großes Problem: Anders als in der Schweiz, wo einer kleinen Zahl von Kantonen mit Universitäten eine große Zahl von hochschullosen Kantonen gegenübersteht, betreibt in Deutschland jedes Bundesland eigene Universitäten. Damit entfällt ein wesentliches Druckmittel der Länder, die mehr Studenten aufnehmen, gegenüber den Ländern, die zu wenige Hochschulplätze zur Verfügung stellen. Die müssten einen entsprechenden Staatsvertrag unterschreiben und sich freiwillig zu Zahlungen bereit erklären. Das ist kaum zu erwarten.

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