„Absurd und blauäugig“

Kurz bevor das Bundesverfassungsgericht sich am 26. Januar abschließend zur Rechtmäßigkeit des bundesweiten Studiengebührenverbots im Hochschulrahmengesetz äußert, forderte die designierte Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) für 2005, die brandenburgische Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU), ein gemeinsames Vorgehen der Länder in Sachen Studiengebühren.

Nach einem entsprechenden Urteil in Karlsruhe sollten die Länder „keine Alleingänge produzieren, die zu Verwerfungen im Hochschulsystem führen würden“, so Wanka. Sascha Vogt, Geschäftsführer des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS), bezeichnete die Vorstellungen Wankas als absurd und blauäugig. „Die Länder haben in der Vergangenheit gleich mehrfach bewiesen, daß sie in der Bildungspolitik im Allgemeinen und bei der Frage der Studiengebühren im Besonderen nicht koordinationsfähig sind“, so Vogt weiter. Die zur Zeit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelte sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes war auch ein Ergebnis der Unfähigkeit der Länder sich 2000 auf ein gemeinsames Studiengebührenverbot zu einigen.

Die Forderung der designierten KMK-Präsidentin, das BAFöG durch ein elternunabhängiges Darlehenssystem zu ersetzen, traf bei den Gebührengegnern auf noch schärfere Kritik. Die Aussage Wankas, ein Darlehenssystem sei als Modell der Studienfinanzierung besser als das BAFöG, bezeichnete der ABS-Geschäftsführer als lächerlich. Nicht ohne Grund habe die Bundesregierung die Verschuldungsgrenze beim BAFöG auf 10000 Euro gedeckelt. „Menschen aus bildungsfernen Schichten haben eine weitaus größere Verschuldungsangst. Ein Darlehenssystem würde noch weitere Teile der Bevölkerung von den Hochschulen ausschließen“, so Vogt.

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