Sachsen will einsparen durch umstapeln

Nach neunmonatiger Arbeit legte die „Expertenkommission Verwaltungsreform“ nun ihre Vorschläge zur Neuordnung der sächsischen Verwaltung der Öffentlichkeit vor.

Neben den vielen Vorschlägen zur Neuordnung der Kreis- und Verwaltungsstrukturen Sachsens findet sich auch der Vorschlag, die vier sächsischen Studentenwerke zu einem einzigen zusammenzufassen. Davon verspricht sich die Kommission „eine Verringerung des allgemeinen Verwaltungsaufwandes für Organisation-, Personal- und Haushaltsangelegenheiten durch Zentralisierung“, so der Bericht. Auch rät sie, um Kosten zu sparen, zur Privatisierung des Leistungsangebotes. „Für Mensen, Wohnungsvermittlung und -verwaltung sowie andere Dienstleistungen gibt es private Anbieter. Falls diese Dienstleistungen günstiger anbieten, sollte davon Gebrauch gemacht werden.“ Über das Einsparpotential dieser Vorschläge gibt die Kommission, anders als bei anderen Anregungen, jedoch sehr zögerlich Auskunft.

Dr. Rudolf Pörtner, Geschäftsführer des Studentenwerks Dresden, hält die Vorschläge „weder für zielführend, noch zweckmäßig“. „Es wären sicher Einsparungen bei den Kosten für allgemeine Verwaltung möglich“, so Pörtner in einer persönlichen Stellungnahme gegenüber „ad rem“, „dem gegenüber ständen aber Einbußen in der Qualität der Leistungen für die einzelnen Standorte.“ Um das Betreuungsnetz von einer starken Zentrale aus aufrecht erhalten zu können „wären leistungsfähige Niederlassungen mit zum Teil autonomer Leistung vorzusehen. Das bringt aber keine Einsparung.“

Ähnlich äußerte sich auch Frank Kießling, Geschäftsführer des Studentenwerkes Leipzig, gegenüber „ad rem“. „Nach den Erfahrungen von Thüringen wird es keine nennenswerten Einsparungen geben. Nur die Kosten für die Umbenennung.“ In Thüringen war nach der Wende zunächst ein gemeinsames Landesstudentenwerk gegründet, dann aber von vier Studentenwerken abgelöst worden. Ende der 90er Jahre sind diese vier zunächst zu zwei Studentenwerken zusammengefaßt worden und sollten mit der bereits im März vorgestellten thüringischen Behördenstrukturreform wieder zu einem einzigen Studentenwerk zusammengefaßt werden.

Die Preise, welche Studenten für die Dienstleistungen zahlen müssen, wären von der Reform vermutlich nicht betroffen. „Der Preis für die Angebote der Studentenwerke wird insbesondere durch die Höhe der Zuschüsse des Landes bestimmt. Dazu sagt die Kommission jedoch gar nichts“, so Pörtner.

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