Die UN-soziale Zukunft der Studenten

Vor nunmehr etwas über zwei Jahren kippte der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe das bundeseinheitliche Studiengebührenverbot.

Die Entscheidung, daß die Einführung von Studiengebühren Ländersache sei, war jedoch schon damals kein Freifahrtsschein ins Bezahlstudium. „Vor allem aber ist davon auszugehen, daß die Länder der sie treffenden Aufgabe der Wahrung gleicher Bildungschancen angemessen Rechnung tragen werden“ heißt es im damaligen Urteil.

Daß dies in den derzeitig eingeführten Gebührenregelungen der Fall ist, bezweifeln die Gegner jedoch stark. Und so blasen sie jetzt, nachdem der Versuch die Gebühren mit Protesten zu verhindern gescheitert ist, zum juristischen Gegenangriff: Während vor allem auf Länderebene schon verschiedenste Sammelklagen die Regelungen torpedieren sollen („ad rem“ berichtete), will der „freie zusammenschluß von studierendenschaften“ (fzs) mit seinem nächsten juristischen Protest gleich hoch hinaus.

In einem Bericht an den UN-Ausschuß über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte will der fzs die Studiengebühren als Verstoß gegen den UN-Sozialpakt anprangern. Sieht der UN-Sozialpakt, der mit seiner Ratifizierung 1973 in Deutschland den Rang eines Gesetzes hat, doch ausdrücklich eine allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit des Studiums vor. Ob der Bericht jedoch vom Ausschuß schwer genug gewichtet wird um eine UN-Empfehlung zur (Wieder)Abschaffung der Gebühr zu erreichen, bleibt ebenso offen wie die Frage, ob eine solche Empfehlung die klammen Landesfürsten überhaupt beeindrucken kann.

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