Alea iacta est!

Die Würfel sind gefallen – am heutigen Mittwoch entscheidet nun also das Bundesverfassungsgericht in Streit um das bundesweite Verbot von Studiengebühren.

Unabhängig davon, wie die höchsten deutschen Richter heute entscheiden – keiner der an diesem Verfahren beteiligten Politiker kann sich als Sieger fühlen. Verloren hat nämlich auf jeden Fall die Demokratie und der Föderalismus in diesem Land. Weder die Bundesregierung, die in Selbstherrlichkeit zumindest fragwürdig in die Rechte der Länder eingegriffen hat, noch die Länder, die nach einem einstimmigen gemeinsamen Beschluß unfähig waren, sich auf eine Regelung zu einigen, haben sich mit Ruhm bekleckert. Der Föderalismus in Deutschland ist am Ende, unfähig zu entscheiden und, wie wir nun seit Dezember 2004 sicher wissen, ebenso unfähig sich selbst zu reformieren.

Daß die Richter zu entscheiden haben, wo eigentlich Politiker gemeinsam entscheiden müßten, ist symptomatisch. Doch Richter können keine Gesetze schaffen, sie können und dürfen sie nur auslegen. So wird auch heute in Karlsruhe keine Entscheidung in der Sache gefällt, sondern nur über Formalien entschieden.

Bestätigt das Verfassungsgericht das Gesetz, so werden die erhofften Mittel auf anderem Wege eingespart oder eingetrieben werden. Verwaltungsgebühren, Mittel- und Stellenkürzungen – die Landesfinanzminister haben schon vielfach ihr Talent bewiesen.

Kippen die höchsten deutschen Richter das Gesetz, so kommen die Gebühren. Uneinheitlich und unübersichtlich. Der Exodus in die gebührenfreien Länder ist jetzt schon vorherzusehen.

Das Karlsruhe diese uneinheitlichen Länderregelungen dann nicht wieder kippt, ist lange nicht gesagt – der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes gilt nach wie vor.

Dieser Beitrag wurde unter Hochschulpolitik, Hochschulzeitung ad rem, Kommentar, Uni extern abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.