Gebührenstand der Dinge

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende Januar das bundesweite Verbot von Studiengebühren im Erststudium aufgehoben hat, rückt das Bezahlstudium näher.

Nach den fünf Großdemonstrationen Anfang Februar in Hamburg, Berlin, Mannheim, Essen und Leipzig ist es im Kampf um die Gebühr ferienbedingt allerdings etwas ruhiger geworden.

Noch gibt es in keinem Bundesland entsprechende Gebühren, die Pläne dafür existieren aber bereits in beinahe allen unionsregierten Ländern („ad rem“ berichtete).

Die Landeswissenschaftsminister der Union unterstrichen Mitte März erneut ihr Gebührenmodell und einigten sich auf gemeinsame Eckpunkte. Eine Semestergebühr von maximal 500 Euro soll danach eingeführt werden – für sozial Schwache durch Darlehen finanziert.

Die Kultusministerkonferenz hat derweil eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Anfang Juni klären soll, wie im Falle der Einführung von Studiengebühren in einzelnen Ländern gleiche Bildungschancen gewahrt bleiben können und ein fairer Wettbewerb zwischen den Hochschulen gesichert werden kann.

Für Befürworter wie Gegner ist die Wahl in Nordrhein-Westfahlen ein wichtiges Etappenziel. Gewinnen die bürgerlichen Parteien am 22. Mai die Macht, so müssen knapp eine halbe Million Studenten dort mit Gebühren rechnen, halten sich SPD und Grüne, so bleibt das Erststudium frei.

Gegen die bayrischen Gebührenpläne demonstrierten nach einem Aufruf des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) am 18 März einige tausend Schüler und Studenten. Große, bundesweite Aktionen sind jedoch erst für Mai angedacht.

Wirklich konkrete Pläne gibt es auch in Sachsen vorerst noch nicht. Im StuRa der Dresdner TU wird jedoch über Aktionen im Mai nachgedacht, so Peter Grünberg, Geschäftsführer Hochschulpolitik.

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